26. März 2011

Entscheidung BLK bezüglich der Vorkommnisse im Rahmen der Bundesligabegegnung PSV Sbg – Samurai Wien

Die Bundesligakommission hat hinsichtlich der am Wettkampfbericht vom 05.03.2011 der Judo-Bundesligabegegnung PSV Salzburg gegen JC Samurai Vienna festgehaltenen Geschehnisse folgendes beschlossen:

  1. Herr Leopold Korner hat durch seine Äußerungen gegenüber den Kampfrichtern, durch das Stürmen auf die Wettkampfmatte und durch das Verweigern der Unterfertigung des Wettkampfberichts gegen Pkt 20.6 DB verstoßen. Deshalb wird über den Judoclub Vienna Samurai eine Ordnungsstrafe in Höhe von €150,00 verhängt sowie über Leopold Korner eine Sperre und ein Hallenverbot für sämtliche Ligabegegnungen bis 31. August ausgesprochen. Die Ordnungsstrafe (€150,00) wird erlassen, sofern Herr Leopold Korner am Seminar BSO Trainerfortbildung BSO Trainerfortbildung "Sich im Griff haben? TrainerInnen- Emotionen im Sport" am Samstag 26.März 2011, im BSFZ Südstadt nachweislich teilnimmt.
  2. Tamas Daniel hat sich zwei Gewichte in die Unterhose geklebt um das Gewichtslimit von 55 kg zu erreichen, hat somit grob unsportlich gehandelt (Pkt 20.9 DB) und wird deshalb für eine Ligabegegnung gesperrt. Tamas Daniel kann ab der Runde 3 am 7. Mai wieder eingesetzt werden.
  3. Weissteiner Bernhard hat ebenfalls die Matte gestürmt und den Kampfrichter bedrängt. Er wird für eine Ligabegegnung gesperrt. Weiters wird eine Sperre von vier Bundesligarunden als Kämpfer ausgesprochen, welche für die Probezeit der Bundesligasaison 2011 bedingt nachgesehen wird.
  4. Von der Einleitung eines Strumaverfahrens wird abgesehen.

Die gesamte Entscheidung samt ausführlicher Begründung gibts hier:

Entscheidung BLK bezüglich der Vorkommnisse im Rahmen der Bundesligabegegnung PSV Sbg – Samurai Wien

Die Bundesligakommission hat durch seine Mitglieder Dr. Martin Poiger, Hans-Peter Zopf, Gerhard Jungwirth, Franz Haugeneder und Dr. Andreas Weinzierl als gemäß Pkt 20. der Durchführungsbestimmungen der Judobundesliga 2011 (im Folgenden kurz DB) zuständiges Gremium hinsichtlich der am Wettkampfbericht vom 05.03.2011 der Judo-Bundesligabegegnung PSV Salzburg gegen JC Samurai Vienna festgehaltenen Geschehnisse beschlossen wie folgt:

  1. Herr Leopold Korner hat durch die Äußerung gegenüber den Kampfrichtern „Für euch drei Vollidioten unterschreibe ich keinen Bericht. Wenn ich näher komme muss ich euch eine reißen.“, durch das Stürmen auf die Wettkampfmatte und durch das Verweigern der Unterfertigung des Wettkampfberichts gegen Pkt 20.6 DB verstoßen. Deshalb wird über den Judoclub Vienna Samurai eine Ordnungsstrafe in Höhe von €150,00 verhängt sowie über Leopold Korner eine Sperre und ein Hallenverbot für sämtliche Ligabegegnungen bis 31. August ausgesprochen.

    Die Ordnungsstrafe (€150,00) wird erlassen, sofern Herr Leopold Korner am Seminar BSO Trainerfortbildung BSO Trainerfortbildung "Sich im Griff haben? TrainerInnen- Emotionen im Sport" am Samstag 26.März 2011, im BSFZ Südstadt nachweislich teilnimmt.

  2. Tamas Daniel hat sich zwei Gewichte in die Unterhose geklebt um das Gewichtslimit von 55 kg zu erreichen, hat somit grob unsportlich gehandelt (Pkt 20.9 DB) und wird deshalb für eine Ligabegegnung gesperrt. Tamas Daniel kann ab der Runde 3 am 7. Mai wieder eingesetzt werden.
  3. Weissteiner Bernhard hat ebenfalls die Matte gestürmt und den Kampfrichter bedrängt. Er wird für die nächste Ligabegegnung gesperrt. Weiters wird eine Sperre von vier Bundesligarunden als Kämpfer ausgesprochen, welche für die Probezeit der Bundesligasaison 2011 bedingt nachgesehen wird.
  4. Von der Einleitung eines Strumaverfahrens wird abgesehen.


Die Bundesligakommission hat nachstehende Beweise aufgenommen:

Der Bundesligakommission wurde der Wettkampfbericht der Judobundesligabegegnung vom 05.03.2011 PSV Salzburg gegen JC Samurai Vienna übermittelt. Bei besonderen Vorkommnissen ist vermerkt, dass Leopold Korner die Kampfrichter Rudolf Eckersberger, Manfred Reisinger und Gerhard Schwarz als 3 Vollidioten bezeichnete und den Bericht nicht unterschrieb. Bei der Abwage hatte der Kämpfer TAMAS Daniel eine Gewichtsscheibe in die Unterhose geklebt.

Weiters war dem Wettkampfbericht eine Stellungnahme der Kampfrichter Rudolf Eckersberger, Manfred Reisinger und Gerhard Schwarz beigefügt, welche nochmals den genauen Wortlaut der Äußerung: „Für euch drei Vollidioten unterschreibe ich keinen Bericht. Wenn ich näher komme, muss ich euch eine reißen.“ Der Vorfall betreffend der Gewichte in der Unterhose von Herrn Tamas Daniel zur Erreichung des Gewichtslimits wird ebenfalls nochmals ausgeführt. Weiters wird geschildert, dass Leopold Korner während der Begegnung auf die Matte stürmte und damit drohte, die Begegnung abzubrechen, sofern eine Entscheidung im Kampf der 1. Runde -90 kg nicht zurückgenommen werde.

Herrn Leopold Korner wurden die im Wettkampfbericht festgehaltenen Vorwürfe zur Stellungnahme übermittelt. Herr Leopold Korner äußerte sich am 09.03.2011 folgendermaßen: „ja gebe alles zu“.

Herr Hans-Peter Zopf war bei der Begegnung vor Ort.


Weiters wurden mit den Beteiligten Gespräche geführt, das Video der Begegnung in Augenschein genommen und der auf der Bundesligahomepage veröffentlichte Pressebericht eingesehen.

Im Zuge des Videostudiums musste zusätzlich zu den im Bericht vermerkten Vorkommnissen festgestellt werden, dass Weissteiner Bernhard ebenfalls die Matte gestürmt hat und darüber hinaus den Kampfrichter Schwarz bedrängt bzw. tätlich angegriffen hat. Herr Bernhard Weissteiner hat sich hierzu am 16.03.2011 einsichtig und reumütig gezeigt.

Aufgrund dieses Beweisverfahrens wird nachstehender Sachverhalt festgestellt:

Der Kämpfer Tamas Daniel sich zwei Gewichte in die Unterhose geklebt, um das Gewichtslimit von 55 kg zu erreichen. Schließlich erreichte er noch in der Abwaagezeit durch Flüssigkeitszunahme das Gewichtslimit.

Leopold Korner ist während der Begegnung auf die Matte gestürmt und drohte damit, die Begegnung abzubrechen, sofern eine Entscheidung im Kampf der 1. Runde -90 kg nicht zurückgenommen werde. Hierbei handelte es sich um eine „strittige“ Tatsachenentscheidung, welche von den Schiedsrichtern in Übereinstimung mit den Bestimmungen des Judosports getroffen wurde.

Leopold Korner äußerte sich gegenüber den Kampfrichtern Rudolf Eckersberger, Manfred Reisinger und Gerhard Schwarz sinngemäß wie folgt „Für euch drei Vollidioten unterschreibe ich keinen Bericht. Wenn ich näher komme, muss ich euch eine reißen.“ Tatsächlich verweigerte Leopold Korner die Unterschrift am Wettkampfbericht.

Herr Leopold Korner fiel bereits anlässlich der Bundesligabegegnung Wels gegen Colop Samurai Vienna 2010 negativ auf, wobei die Bundesligakommission zwar eine Ordnungsstrafe von € 50,00 verhängte, diese aber bedingt nachsah.

Weissteiner Bernhard ist während der Begegnung auf die Matte gestürmt und hat den Kampfrichter Schwarz bedrängt bzw. tätlich angegriffen.

Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf nachstehende Beweiswürdigung:

Die Bundesligakommission hat nicht den geringsten Grund an der Richtigkeit der Vorwürfe im Wettkampfbericht und der Stellungnahme der Kampfrichter vom 05.03.2011 zu zweifeln, sodass der in diesen Dokumenten festgehaltene Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wird. Herr Leopold Korner als Vereinsfunktionär und Mannschaftsführer stellt dies selbst nicht in Abrede.
Weiters wurden die Vorfälle auf der Matte durch das vom durchführenden Verein erstellten Video der Begegnung entsprechend belegt.

Der festgestellte Sachverhalt erfährt nachstehende Würdigung durch die Bundesligakommission:

Die Entscheidung der Bundesligakommission gründet sich auf die Durchführungsbestimmungen der Judo–Bundesliga und wird hierzu näher ausgeführt wie folgt.

Durch die beleidigende Äußerung gegenüber drei Kampfrichtern, das Verweigern der Unterschriftsleistung, das „Stürmen der Wettkampffläche“ und das Drohen mit dem Abbruch hat Leopold Korner gleich mehrfach und in gravierender Weise nicht nur gegen die Bestimmungen der Judo-Bundesliga verstoßen, sondern auch die dem Judosport zugrunde liegende Wertung des wechselseitigen Respekts aufs Gröblichste verletzt. Dieses Verhalten kann nicht anders als mit der Höchststrafe von € 150,00 gegen den Verein und geahndet werden. Herr Leopold Körner hat während einer Begegnung gleich mehrfach und gravierend gegen Pkt 20.6. DB verstoßen.

Im Zusammenhang mit dem Versuch, die gegnerische Mannschaft und die Schiedsrichter durch Gewichte in der Unterhose eines Kämpfers zu täuschen, dies in Zusammenhang mit dem sonstigen Vorkommnissen, ist ein besonders schwerer Fall gegeben, welche auch den Ausschluss von Ligabegegnungen rechtfertigt. Dies deshalb, da Herr Leopold Korner damit zeigt, dass er sich über den Sinn der Bestimmung hinwegsetzt, der im Wesentlichen im Schutz des eigenen Kämpfers liegt. Ferner wurde die Vorbildfunktion missbraucht und ein völlig falsches Signal an die Sportler und Zuseher gesendet. Judo ist hart aber fair; Täuschungen, Beleidigungen und Drohungen gehören nicht zu unserem Sport, sodass die Strafe nicht milder ausgemessen werden konnte. Die Bundesligakommission hegt die Hoffnung, dass diese drastische Sanktion dazu führt, dass sich Herr Korner nach Ablauf der Sperre wieder angemessen verhält.

Sollte das Hallenverbot nicht eingehalten werden, so würde bis zum Verlassen der Halle durch Herrn Korner eine Ligabegegnung nicht begonnen bzw. fortgesetzt werden, sodass gemäß Pkt 20.5 der Durchführungsbestimmungen (Verzögerung – Geldstrafe von € 200,00 bis € 1.000,00) vorzugehen wäre. Sollten sich besagte Personen weigern, die Halle zu verlassen, ist die Begegnung abzubrechen und es kommt Pkt 20.3.1 DB (Nichtantreten) zur Anwendung.

Der Betrugsversuch bei der Abwage ist natürlich auch dem Sportler anzulasten, weshalb auch gegen Tamas Daniel eine Sperre ausgesprochen werden muss. Die Bundesligakommission hegt die Hoffnung, dass diese Sanktion dazu führt, dass sich dieser junge Sportler bewußt wird, dass so ein Verhalten nicht zum Judosport gehört. Hier waren mildernd das junge Alter des Sportlers und der Umstand, dass schließlich das Gewichtslimit erreicht wurde, zu werten.

Das Eingestehen durch Herrn Korner konnte, da die Bundesligakommission darin keine Einsicht sehen konnte, nicht mildernd gewertet werden.

Von der Einleitung eines Strumaverfahrens wurde lediglich deshalb abgesehen, da die Bundesligakommission die Gefühlserregung in Anbetracht der falschen Tatsachenentscheidung (laut Stellungnahme der Kampfrichterkommission nach Analyse des Videos) nachvollziehen kann. Die darauf folgende Reaktion des Leopold Korner kann allerdings in keinster Weise gebilligt werden.

Es zeigt sich durch diese Vorkommnisse auch, dass die letztes Jahr gewährte Milde gegenüber Herrn Korner nicht gerechtfertigt werden konnte. Tatsächlich ist die Bundesligakommission anlässlich dieses Vorfalls zu der Auffassung gelangt, dass der derzeitige Strafrahmen nicht ausreichend ist, um derartige Sanktionen ausreichend zu bestrafen. Es wird daher eine entsprechende Anpassung mit den DB 2012 erfolgen.

Hinsichtlich des Verhaltens des Herrn Bernhard Weissteiner ist auszuführen, dass das Bedrängen eines Kampfrichters durch einen Kämpfer eine entsprechende Sanktion nach sich ziehen muss. Die unbedingte Sperre für die nächste Ligarunde war sohin zu bestätigen. Hier musste auch ein deutliches Zeichen gesetzt werden, hinkünftig derartiges oder ähnliches Verhalten auch durch andere Kämpfer durch eine empfindliche Sanktion eine Absage zu erteilen, weshalb eine weitere Sperre von vier Ligabegegnungen ausgesprochen wurde. Dies nicht zuletzt um die Kampfrichter vor derartigen „Attacken“ zu schützen. Die Arbeit des Kampfgerichts muss frei von der Sorge von Tätlichkeiten der Beteiligten sein, ist doch die Bundesliga in höchstem Maße auf deren Tätigkeiten angewiesen. Im Hinblick auf die Analyse der Kampfrichterentscheidung insbesondere durch die Kampfrichterkommission und das einsichtige Verhalten des Herrn Weissteiner noch während der Begegnung konnte die Strafe jedoch unter einer Probezeit für die heurige Saison bedingt nachgesehen werden. Die Bundesligakommission honoriert mit der bedingten Nachsicht und dem Absehen von einem Hallenverbot auch, dass sich Herr Weissteiner von sich aus mit Herrn Dr. Poiger zur Stellungnahme in Verbindung gesetzt und hierbei Teamgeist durch die geäußerte Sorge um die Betreuung des JC Vienna Samurai gezeigt hat.


Zu den Sanktionen ist auszuführen, dass BL-Kommission die Ansicht vertritt, dass aufgrund der Schwere der Verstöße nicht mit Geldstrafen das Auslangen gefunden werden kann, dies nicht nur um die einzelnen Betroffenen zu einem zukünftig fairen Verhalten zu motivieren, sondern auch um Betrug, Tätlichkeiten und Beleidigungen im Judosport eine klare Absage zu erteilen, zumal aus den Geschehnissen auch ein mangelnder Respekt gegenüber den Gegner und den Kampfrichtern ersichtlich wird, der dem Judosport fremd sein sollte. Zudem scheint es sinnvoll hier Sperren den Vorzug gegenüber Ordnungsstrafen zu geben, um nicht die finanziell stets schwierige Nachwuchsförderung des betroffenen Vereins zu gefährden.

 

Die Bundesligakommission bedankt sich in diesem Zusammenhang auch für die Analyse durch die Kampfrichterkommission, die nicht nur wesentlich zur Aufklärung der Geschehnisse beigetragen hat, sondern auch beispielgebend für die gute Zusammenarbeit bei Durchführung des Bundesligabewerbs ist.

Die Ordnungsstrafen sind binnen 14 Tagen zur Zahlung auf das Konto des ÖJV fällig (Pkt 20.12 DB).

Rechtsmittelbelehrung: Gemäß Pkt 21 der Durchführungsbestimmungen der Judo-Bundesliga kann beim ÖDK Protest eingelegt werden. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr von € 1.000,00 zu erlegen.


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