14. März 2021

Schritt eins

Gute Nachricht: Die österreichische Bundesregierung erlaubt ab 15. März für den Kinder- und Jugendsport in Vereinen erste Öffnungsschritte aus dem Sport-Lockdown. D.h. im Klartext: Das klassische Judotraining bleibt weiter untersagt (mit Ausnahme des Spitzensports). Aber Sportarten ohne Körperkontakt dürfen von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern ausgeübt werden.

Die wichtigsten allgemeinen Handlungs-Empfehlungen:

Mögliche Trainingsinhalte:

Die Wiederaufnahme des „Face-to-Face“-Trainings ist ein wichtiger erster Schritt und hilft den ÖJV-Vereinen in Kontakt mit ihren Mitgliedern zu treten. Auch wenn klassisches Judotraining in der Halle (mit Körperkontakt) noch nicht erlaubt ist, können vielfältige Trainingsangebote geschaffen werden.


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