Corona-Alltag: Der Judosport organisiert sich neu. Ab Montag treten verschärfte COVID-19-Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung in Kraft. Der ÖJV überarbeitet bereits das bestehende Sicherheitskonzept, wartet aber noch die entsprechende Verordnung ab, um die Details final anpassen zu können. Details folgen schnellstmöglich.
Die (wichtigsten) neuen Regeln auf einen Blick:
- Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahe Dienstleistungen wie Gastronomie, Hotellerie und natürlich auch den Sport Für die nächsten vier Wochen gilt eine Übergangsfrist – der Zutritt ist vorläufig auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
- Für Veranstaltungen gilt: Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht; Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten und Erstellung eines Präventionskonzepts.