Die Covid-19-Einschränkungen für den Sportbereich sind mit den seit Samstag in Kraft getretenen Öffnungsschritten der Bundesregierung auf ein Minimum reduziert worden. Die wichtigsten Infos zusammengefasst:
- Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben (ACHTUNG: für Wien gilt: 2 G)
- Anwesenheitskontrolle bei Training und Wettkampf weiterhin empfehlenswert, um im Infektionsfall Kontakterhebung zu ermöglichen
- Maßnahmen/Events bis 50 Personen ohne Auflagen möglich (ab 51 Personen ist ein eigenes Sicherheitskonzept erforderlich)
Der ÖJV empfiehlt aufgrund des aktuell immer noch hohen Infektionsgeschehens die Anwendung von 3G-Kontrollen bzw. Tests und wird das auch für eigene Veranstaltungen weiter vorsehen.
- Weitere Details siehe ÖJV-Sicherheitskonzept im Servicebereich unter Downloads/Covid-19